Neue Verordnung lässt Stevia endlich als Süßungsmittel zu
Jan 17th, 2012 | By textbroker und admin | Category: Stevia-Infos
Was so lange gedauert und Verbraucher wie Händler verunsichert hat, soll nun endlich der Vergangenheit angehören. Stevia, auch Honigkraut genannt, ist als kalorienfreier Süßstoff sehr beliebt, war bisher aber nicht als Lebensmittel zugelassen.
Neue EU-Verordnung zu Steviolglykosid
Mit der EU-Verordnung Nr. 1131/2011 vom 12.11.2011 wurde Stevia, beziehungsweise Steviolglykosid, das aus den Blättern der Stevia-Pflanze gewonnene Süßungsmittel, als Lebensmittelzusatzstoff in der EU zugelassen (auch nachzulesen im Amtsblatt L 295/205 der Europäischen Union). Die Regelung ist am 02.12.2011 in Kraft getreten. Steviolglycosid wird auf Lebensmittelverpackungen mit dem Namen E960 gekennzeichnet. Die genaue Angabe der Zusatzstoffe durch E-Nummern oder den ausgeschriebenen Namen ist in der EU verpflichtend, um die Inhaltsstoffe transparent darzustellen und die Verbraucher zu schützen, auch nachzulesen in der aktualisierten Liste “Lebensmittelzusatzstoffe in der EU”.
Der Wunsch nach der Zusetzung von kalorienfreien Süßungsmitteln pflanzlicher Herkunft ist bei vielen Herstellern seit Jahren sehr groß, Stevia wäre daher schon früher bei vielen von ihnen das Mittel der Wahl gewesen. Da Stevia 300-mal stärker süßt als Zucker, scheint es ideal zu sein für kalorienreduzierte Getränke, Süßigkeiten und Milchprodukte. Doch erst im April 2010 räumte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) gesundheitliche Bedenken gegenüber der Verwendung von Stevia aus.
Unterschiedliche Stevia Qualitäten
Doch auch wenn in Japan und Zentral- und Südamerika die Stevia-Pflanze seit vielen Jahren als Süßungsmittel verwendet wird, bleiben Bedenken bei der häufigen Verwendung. Es besteht die Gefahr, dass die Verbraucher nicht wissen, mit welchen Mengen Stevia sie in Zukunft konfrontiert werden, obwohl die Efsa eine Tagesdosis von mehr als 4 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht als kritisch betrachtet. Gerade Kinder, die viele gesüßte Softdrinks trinken, könnten die Dosis schnell überschreiten. Möglicherweise könnten daher in der Zukunft die Mengenangaben der enthaltenen Steviolglykoside für die Hersteller verpflichtend werden.
Auch denjenigen, die bereits vor der Zulassung Steviaprodukte verwendet haben (als Dünger, Kosmetik o. ä. getarnt), sei weiterhin geraten, Überdosierungen zu vermeiden.
Eine mögliche weitere Gefahr könnte sein, dass enorme Qualitätsunterschiede hinsichtlich der Herkunft der Pflanze bestehen, die Verarbeitung aber über den Preis entschieden werden wird. Verbrauchern wird deshalb geraten, auf ein Herkunftszertifikat zu achten und das Stevia aus Paraguay dem aus Fernost vorzuziehen. Bleibt zu hoffen, dass die EU für eine vollständige Aufklärung der Verwendung des Süßungsmittels sorgen kann.
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Der Artikel gefällt mir sehr – neutral und sachlich – im Gegensatz zu den vielen Artikeln der deutschen Presse, die ihren Tunnelblick gen Osten gerichtet haben und das Heimatland der Stevia, vollkommen außer Acht lassen.
So wie es derzeit aussieht, wird wohl tatsächlich das (billige) Stevia aus Fernost als Sieger im Segment hervorgehen. Das ist aus diversen Gründen sehr bedauerlich – insbesondere natürlich für uns hier in Paraguay, aber auch für den Verbraucher.
Wir freuen uns daher ganz besonders über die vielen Kunden, die sich jetzt dazu entschließen, ihr Stevia direkt in unserem Shop in Paraguay zu beziehen. Eine gute Wahl.
Sonnige Grüße aus dem Heimatland der Stevia
Yerbabuena
[...] Da sie nicht offiziell zugelassen ist, wird sie durch die Lebensmittelbehörde nicht kontroliert. Einen eigenen Beitrag zur aktuellen, rechtlichen Lage habe ich hier zur Verfügung gestellt (Stand Januar 2012) VN:F [1.9.17_1161]please wait…Rating: 10.0/10 (1 vote cast)Was ist Stevia, [...]